Typ-, Serien- und Chargenkennzeichnung nach Artikel 15, Abs. 5

Die PPWR schreibt nicht verpflichtend vor, dass alle Verpackungen gekennzeichnet werden müssen! Im Falle, dass Verpackungen ohne Kennzeichnung nicht identifizierbar wären, soll die Kennzeichnung zum Einsatz kommen, jedoch aber in vielerlei Form, wie z. B. Andruck, Aufkleber, Beileger.
Ziel ist es, dass Verpackungen rückverfolgbar in der Lieferkette sind.