Der FAQ der EU-Kommission vom 03.08.2026 legt die Erzeugerrolle bei neutralen Transportverpackungen auf den physischen Hersteller aus.
Die Erfüllung der umfassenden Erzeugerpflichten steht hierbei jedoch aus unserer Sicht im Widerspruch. Als physischer Hersteller von neutralen Versandkartons können wir von Liebensteiner beispielsweise die Verpackungsminimierung (Leerraumvermeidung) nicht beeinflussen, die als klare Erzeugerpflicht vorgegeben ist. Ferner sehen wir hier einen Konflikt in der Erzeugerkennzeichnung (Name/Postanschrift), beispielsweise für Händler von Verpackungsmaterialien, hier wäre eine Offenlegung der Lieferkette einhergehend mit der Pflichterfüllung aus Art. 15 Erzeugeridentifikation.
Derzeit befindet sich diese Auslegung noch in Klärung. Grundsätzlich fertigen wir ausschließlich nach Kundenvorgabe – auch wenn die Kundenvorgabe „kein Druckbild“ lautet, damit eine neutrale Transportverpackung von uns gefertigt werden soll. Dennoch gehen wir – bis auf endgültige Klärung dieser Thematik – in die Erzeugerrolle für unsere Kunden, jedoch mit folgender
Umsetzung: